Kürzlich hat die europäische Niederlassung von Amazon eine aktuelle Bekanntmachung veröffentlicht: Die neu erlassene EU-Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR) tritt am 13. Dezember 2024 in Kraft.
Gemäß dem Inhalt der Bekanntmachung müssen Verkäufer, die in der EU und Nordirland Nicht-Lebensmittelprodukte verkaufen, die Anforderungen der Allgemeinen Produktsicherheitsverordnung (GPSR) erfüllen. Verkäufer müssen diese gesetzlichen Vorgaben bis zum 13. Dezember 2024 umsetzen. Produkte, die die Anforderungen nicht erfüllen, können dann nicht mehr verkauft werden.
I. Was ist die EU-Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR)?
Die EU-Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR) ist eine Verordnung, die sicherstellen soll, dass alle Verbraucherprodukte auf dem EU-Markt sicher sind. Sie legt konkrete Pflichten für Unternehmen fest, um diese Sicherheit zu gewährleisten.
Sie wird die EU-Allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie (GPSD) ersetzen und gilt für die meisten Nicht-Lebensmittel-Verbrauchsgüter und alle Vertriebskanäle.
II. Welche Verkäufer sind von der Allgemeinen Produktsicherheitsverordnung betroffen?
Die meisten Nicht-Lebensmittel-Verbrauchsgüter, die in der EU und Nordirland verkauft werden, müssen die Anforderungen der GPSR erfüllen.
Es gibt jedoch einige Ausnahmen, darunter:
Arzneimittel für Mensch oder Tier;
Lebensmittel;
Futtermittel;
Lebende Pflanzen und Tiere (einschließlich genetisch veränderter Organismen und Mikroorganismen unter geschlossener Verwendung sowie Erzeugnisse, die direkt mit der künftigen Vermehrung von Pflanzen und Tieren zusammenhängen);
Tierische Nebenprodukte und daraus gewonnene Erzeugnisse;
Pflanzenschutzmittel (z. B. Pestizide);
Beförderungsmittel für Verbraucher, sofern diese im Rahmen einer vom Dienstleister erbrachten Beförderungsdienstleistung betrieben werden und nicht vom Verbraucher selbst;
Flugzeuge;
Antiquitäten.
III. Wie können wir die Konformität sicherstellen?
Angesichts der Einführung dieser Regelung: Wie können wir die Konformität erfüllen und sicherstellen, dass unsere Produkte legal und konform auf den europäischen Amazon-Marketplaces verkauft werden?
Sicherstellen, dass alle in der EU und Nordirland verkauften Waren den bestehenden Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsanforderungen entsprechen.
Einen EU-Bevollmächtigten für die verkauften Waren benennen
Folgende Personen/Einrichtungen können als EU-Bevollmächtigter fungieren:
① Der Hersteller (sofern in der EU registriert);
② Ein in der EU registrierter Importeur;
③ Ein bevollmächtigter Vertreter mit Sitz in der EU, der schriftlich vom Hersteller oder der Marke als Verantwortlicher benannt wurde;
④ Ein in der EU registrierter Lieferdienstleister, der für die Warenverteilung verantwortlich ist.
Sicherstellen, dass die Produktkennzeichnung folgende Informationen enthält:
① Kontaktdaten des EU-Bevollmächtigten (Postanschrift und E-Mail-Adresse/URL);
② Warn- und Sicherheitshinweise (in der Sprache des Verkaufslandes/-region);
③ Produkttyp, Chargen- oder Seriennummer oder andere Kennzeichnungselemente;
④ Postanschrift und E-Mail/URL des Herstellers und ggf. des Importeurs sowie die Postanschrift oder E-Mail-Adresse/URL eines einzigen Kontaktpunkts, unter dem sie erreichbar sind (falls davon abweichend).
Diese Kennzeichnung kann am Produkt selbst, an der Produktverpackung, an der Versandverpackung oder in den beiliegenden Dokumenten angebracht sein.
Sicherstellen, dass in den Online-Produktinformationen (Produktdetailseite) folgende Informationen angezeigt werden:
① Name und vollständige Kontaktdaten des EU-Bevollmächtigten, einschließlich Postanschrift und E-Mail-Adresse/URL;
② Name und vollständige Kontaktdaten des Herstellers, einschließlich Postanschrift und E-Mail-Adresse/URL;
③ Zusätzlich zur zwingenden Anzeige von Kennzeichnungen und Markierungen, die den anwendbaren EU-Produktsicherheits- und Konformitätsvorschriften entsprechen, müssen auch Warn- und Sicherheitshinweise angezeigt werden, und zwar in der Sprache des Verkaufslandes/-region.
Empfehlung von Amazon: Verkäufer können die oben genannten drei Informationspunkte bereits im Voraus vorbereiten. Sobald der Upload-Kanal geöffnet ist, wird Amazon dies per E-Mail bekannt geben. Verkäufer können dann die entsprechenden Informationen wie in der E-Mail beschrieben einreichen.
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