Neue Amazon-Produkttitel-Vorgabe (gültig ab 27.07.2026)
Kernänderung: Für alle Produktkategorien außer Büchern und Medien gilt eine zwingende Begrenzung auf maximal 75 Zeichen inklusive Leerzeichen, was gegenüber den bisherigen 200 Zeichen eine drastische Verkürzung darstellt.

Wichtige Details
Geltungsbeginn: Ab 27. Juli 2026 verbindlich; bestehende Listings erhalten eine Übergangsfrist – frühzeitige Anpassung empfohlen. Neues Feld – Item Highlights (Produkt-Highlights): Bis zu 125 Zeichen (Phrasen durch Kommas getrennt), angezeigt unter dem Titel in den Suchergebnissen und auf der Detailseite; Inhalte sind suchindexiert und dienen zur Ergänzung entfallener Informationen wie Material, Einsatzszenarien oder kompatiblen Modellen.
Umgang mit überlangen Titeln: Nach dem 27. Juli nicht konforme Titel werden schrittweise durch KI-generierte Versionen ersetzt. Markeninhaber mit Brand Registry haben ein 14-tägiges Prüffester (Review Listings Changes) zur Bearbeitung oder Ablehnung; ohne Brand Registry tritt die Änderung direkt in Kraft.
Titel-Inhaltsrichtlinien: Keine Werbesprache (z. B. „free shipping“), keine Sonderzeichen (! $ ? {} usw.), kein Wort mehr als zweimal wiederholen (außer Präpositionen/Artikel), keine subjektiven Bewertungsbegriffe (z. B. „BEST SELLER“).
Empfehlungen für Titel- und Highlight-Gestaltung
Titel-Formel (≤75 Zeichen): Marke + Kernproduktbegriff + wichtigstes Unterscheidungsmerkmal (Größe/Farbe/Kapazität)
Beispiel: Anker 737 Power Bank, 24,000mAh, 140W (43 Zeichen)
Item Highlights (≤125 Zeichen): Angaben zu Material, kompatiblen Geräten, Einsatzszenarien etc., z. B. USB-C PD, PPS support, for MacBook/iPhone, compact, no cable included
Keyword-Migration: Überlange Long-Tail-Keywords → Item Highlights → Bullet Points → Backend-Search-Terms → A+-Inhalte.
Verkäufer-Checkliste
Alle ASINs exportieren, Titel über 75 Zeichen filtern und Top-Seller priorisieren.
Titel nach neuer Formel neu schreiben und sekundäre Infos in Item Highlights verschieben.
Markenverkäufer das Backend-Feld „Review Listings Changes“ zur Prüfung von KI-Vorschlägen beachten.
Neue Produkte direkt nach der neuen Regel anlegen – kein Keyword-Stuffing.
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